seg_buehnenbild.jpg Foto: D. Winter / DRK

Sie befinden sich hier:

  1. Unser Ortsverein
  2. Engagement
  3. Einsatzgruppe der Bereitschaft (EGB)

Einsatzgruppe der Bereitschaften (EGB)

Ob bei einem Wohnhausbrand, einer Überschwemmung oder bei einem Schwächeanfall auf dem Strassenfest – Menschen in Not können sich auf die Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes verlassen.

Lesezeichen Ansprechpartner Daniel Fuggerer

Ansprechpartner

Herr
Daniel Fuggerer

d.fuggerer@drk-oberkessach.de

Definition EGB

Helferübung: Bereitschaften - Sanitätsdienst; Journalistencamp Szenario „Brandanschlag auf ein Jugendheim“ Foto: D. Winter / DRK

Für Einsätze im Gebiet einer Bereitschaft, die über einen HvO-Einsatz hinausgehen, allerdings noch unter der Schwelle eines SEG-Einsatzes liegen, ist die Einsatzformation EGB zuständig. Die EGB besteht aus mehreren Einsatzkräften, die sanitätsdienstlich ausgebildet sind und sich koordiniert und gemeinsam an die Einsatzstelle begeben.

Die vorrangigen Einsatzstichworte für die EGB sind die sanitätsdienstliche Absicherung von Feuerwehreinsätzen sowie kleinere Betreuungslagen bis 10 Personen.

Stärke & Führung

Die EGB besteht aus mindestens zwei Einsatzkräften. Bis 5 Helfer (ein Trupp) führt ein Helfer die EGB als Truppführer. Bei mehr als 5 eingesetzten Helfern (mehr als ein Trupp) wird diese durch einen Gruppenführer geführt.

Verwendung von Fahrzeugen

Sofern ein Fahrzeug in der Bereitschaft vorhanden ist, soll dieses genutzt werden.

Sofern die betroffenen Bereitschaften bereits eine SEG stellen, können die zugehörigen Fahrzeuge für EGB-Einsätze verwendet werden. (GW-San erfordert trainierte Staffelbesatzung!).

Alarmierung und Rückmeldung

Die Alarmierung der EGB erfolgt durch die ILS Hohenlohe im Gebiet der jeweiligen Bereitschaft. Alarmmittel sind FME und SMS-Alarmierung. Die Einsatzkräfte quittieren den SMS-Alarm entsprechend positiv oder negativ. Die Anfahrt der Einsatzkräfte zum Fahrzeugstandort oder Einsatzort im Privatfahrzeug erfolgt grundsätzlich unter Achtung der StVO und ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten. Über die Anfahrt unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten im Einsatzfahrzeug entscheidet die ILS.

Patiententransport

Die EGB führt keine Patiententransporte durch. In Ausnahmefällen können während des Sanitätswachdienstes entstehende Transporte durch die EGB durchgeführt werden, sofern Fahrzeug und Besatzung den Anforderungen des RettDG BW entsprechen (nur mit KTW/RTW) und der Einsatzauftrag dadurch nicht gefährdet wird.

Zuständigkeitsgebiet EGB Oberkessach

Unsere Zuständigkeit liegt im Gebiet der Gemeinde Schöntal (Hohenlohekreis) und im Bereich des Mittleren Jagsttals bis zur Gemeinde Dörzbach. Bei Bedarf unterstützen wir gegebenenfalls auch in den angenzenden Nachbarkreisen Heilbronn und Neckar Odenwald.